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WeBench

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von WeBench

A: Allgemeines

§ 1 Vertragsgegenstand – Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Daten aus der Datenbank von WeBench, die Beschaffung und Bereitstellung von individuell für den Kunden erhobenen Daten, die vor Ermittlung von Nutzungsrechten an Datenbeständen aus WeBench sowie die Analyse und Aufbereitung eigener Daten des Kunden durch WeBench (nachfolgend: WB). 

(2) Ein verbindlicher Vertragsschluss kommt in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung durch WB, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung sowie Registrierung des Kunden auf der Plattform WeBench zustande.

(3) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit WB. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang der wechselseitigen Vertragspflichten gelten in nachstehender Reihenfolge:
Individualvereinbarung mit dem KundenInhalt des geschlossenen Dienstleistungsvertragesproduktbezogene Sonderbedingungendie vorliegenden AGB

§ 2 Änderungen der AGB

Für den Fall, dass die AGB geändert werden, wird dies dem Kunden zwei Monate vor der beabsichtigten Änderung schriftlich mitgeteilt. Sofern der Kunde ein Kaufmann nach HGB ist, werden die Änderungen der AGB wirksam, wenn der Kunde nicht spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB schriftlich widerspricht. Schweigt der Kunde, der Kaufmann nach HGB ist, gilt dies schweigend gemäß § 362 HGB als Zustimmung. Ist der Kunde Verbraucher nach § 13 BGB kommt die Änderung und das Inkrafttreten der AGB erst dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 3 Vorzeitige Vertragsauflösung

Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag aus Gründen vorzeitig auflöst, die nicht von WeBench zu vertreten sind, wird als Schadensersatzpauschale und der von WB für die bisherige Vertragsdurchführung entstandene Aufwendung eine Pauschale von 20 % der Bruttovergütung der restlichen vereinbarten Vertragslaufzeit fällig.

§ 4 Datenschutzklausel 

(1) WB nutzt personenbezogene Daten aus dem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen. Es gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung nach der EU-DSGVO vom 25.05.2018, insbesondere mit den Rechten des Kunden auf Löschung, Widerruf etc.

(2) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und für die Durchführung erforderlicher Personen bezogene Daten des Kunden werden insoweit bei WB gespeichert. 

(3) Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, werden die Daten auch an Drittunternehmen, die von WB in zulässigerweise mit der Durchführung des Vertrages (Subunternehmer bzw. Nachunternehmer) oder von Teilen davon betreut sind, übermittelt. 

§ 5 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das BGB und das HGB sowie die ZPO.

(2) Gerichtsstand für aus dem Vertragsverhältnis sich ergebene Streitigkeiten ist der Sitz von WB, also bei zivilrechtlichen Streitigkeiten das Amtsgericht Hannover oder das Landgericht Hannover. Dies gilt nur, wenn auch der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Soweit der AG Unternehmer nach § 14 BGB oder Verbraucher nach § 13 BGB ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand aus § 13 ZPO oder der Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. § 29 ZPO.

B: Beschaffenheit der Leistungen und Nutzungsrechte 

§ 6 Inhalt und Umfang der angebotenen Leistungen 
(1) Die Leistungen von WB können folgende Leistungen umfassen:
die Bereitstellung von Daten aus der WB-Datenbank, die Beschaffung und Bereitstellung von individuell für den Kunden erhobenen Daten, die Vermittlung von Nutzungsrechten an Datenbeständen aus WB, die Analyse und Aufbereitung eigener Daten des Kunden, gegebenenfalls einschließlich deren Anreicherung mit Daten aus der WB-Datenbank oder mit individuell für den Kunden beschaffter Daten sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen, insbesondere die Einräumung von Nutzungsrechten und Beratungsleistungen. 

(2) Wegen der Abhängigkeit von externen Datenquellen und des sich naturgemäß ständig ändernden Datenbestands sind die angebotenen Inhalte trotz sorgfältiger Auswahl und fortlaufender Pflege möglicherweise nicht immer aktuell oder vollständig. 

(3) Sofern es nicht ausdrücklich anders im Leistungsvertrag mit dem Kunden festgelegt ist, schuldet WB nicht die Herstellung einer konkreten Auskunft mit einem vom Kunden vorab bestimmten Umfang und Inhalt, sondern die Übermittlung des Anfrageergebnisses, wie es zum Zeitpunkt der Bereitstellung an den Kunden auf der Plattform WeBench vorhanden und verfügbar ist. 

§ 7 Eigenschaften und Aussagekraft der Leistungen 

Angaben in Dokumentationen, Test- und Werbematerialien sind nicht als Garantien oder Zusicherungen besonderer Eigenschaften zu verstehen. Ob von WB bezogene Daten die Anforderungen an die vom Kunden beabsichtigte Nutzung erfüllen oder für den von ihm geplanten Einsatzzweck geeignet sind, obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dasselbe gilt für die rechtliche Zulässigkeit der weiteren Verarbeitung der Daten, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Für die abschließende Bewertung bleibt der Kunde verantwortlich. Eine Übertragung dem Kunden obliegender gesetzlicher Compliance-Prüfungen (beispielsweise im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz) auf WB ist nicht Vertragsbestandteil und stets ausgeschlossen. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei den Informationen zur Wirtschaftlichkeit nur um Momentaufnahmen handeln kann und das Risiko der Geschäftsbeziehung in jedem Fall beim Kunden verbleibt. WB empfiehlt, unternehmerische Entscheidungen keinesfalls nur von den Daten von WB abhängig zu machen, sondern eigene Plausibilitätskontrollen durchzuführen und gegebenenfalls weitere Daten heranzuziehen. 

§ 8 Allgemeine Nutzungsrechtsbestimmungen 

(1) Soweit sich aus etwaigen produktspezifischen Bedingungen oder den vertraglichen Vereinbarungen nicht etwas anderes ergibt, räumt WB dem Kunden Nutzungsrechte in folgendem Umfang ein, dass der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von WB bereitgestellten Daten zu dem im Vertrag bestimmten Verwendungszweck erhält.

(2) Die Ausübung der Nutzungsrechte ist nur für den eigenen Bedarf des Kunden zulässig. Nutzungsberechtigt sind der Kunde und die seiner unmittelbaren rechtlichen Organisation angehörigen Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen, sofern diese lediglich als weisungsgebundene Beauftragte des Kunden handeln (beispielsweise Auftragsverarbeiter im Sinn von Art. 4 Nr. 8, 28 DSGVO). 

(3) Bei Dauerschuldverhältnissen besteht das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags, in allen anderen Fällen berechtigt es zur einmaligen Verwendung der Daten im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Erhalt. Im Fall von Aktualisierungen bezieht es sich jeweils auf die zuletzt bereitgestellte Version. Nach dem Ende des Nutzungsrechts hat der Kunde die Nutzung der von WB erhaltenen Daten zu unterlassen und die Daten bei sich unverzüglich zu löschen. WB kann vom Kunden eine Eidesstattliche Versicherung verlangen, dass die Daten vollständig gelöscht und nicht auf Datenspeichern gespeichert worden sind.

§ 9 Urheberrecht, Marken- und Kennzeichenschutz 

(1) Die über WB verfügbaren Datenbanken sind ein von WB hergestelltes Datenbankwerk im Sinn der §§ 4 Absatz 2, 87a Absatz 1 UrhG. Die zum Abruf der Informationen bereitgestellte Software unterliegt dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Dem Kunden ist es untersagt, auf die Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluss auf den Programmtext (Quellcode) der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten. 

(2) Alle geistigen Eigentumsrechte (Urheberrechte, Datennutzungsrechte, Rechte an Datenbanken) an von WeBench erbrachten Leistungen verbleiben bei WB, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind, es sei denn, der zwischen dem Kunden und WB geschlossene Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor. 

(3) Marken, Firmenlogos, Urhebervermerke und alle anderen der Identifikation dienende Merkmale von WB und ihrer Kooperationspartner dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 

§ 10 Nutzungsrechtsbestimmungen und Mitwirkungsplichten bei Übermittlung personenbezogener Daten 

(1) Personenbezogene Daten im Sinn von Art. 4 Nr. 1 DSGVO dürfen nur übermittelt werden, wenn dafür eine rechtliche Erlaubnis besteht (beispielsweise, weil der Betroffene eingewilligt hat oder weil die Daten zur Vertragserfüllung oder aufgrund eines berechtigten Interesses benötigt werden). 

(2) Soweit die Übermittlung personenbezogener Daten im Sinn von Art. 4 Nr. 1 DSGVO Gegenstand der Leistungserbringung ist, erfüllt WeBench ihre Mitteilungspflicht aus Art. 19 DSGVO über nachträgliche Änderungen oder Verarbeitungsbeschränkungen an personenbezogenen Daten dadurch, dass dem Kunden Aktualisierungen der bezogenen Daten angeboten werden. Macht der Kunde davon keinen Gebrauch oder steht in dem von ihm bezogenen Produkt keine Aktualisierungsoption zur Verfügung, ist die Ausübung der Nutzungsrechte auf den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Übermittlung der personenbezogenen Daten durch WeBench an den Kunden beschränkt und endet spätestens einen Monat nach der Übermittlung.

§ 11 Zugang zu Onlinediensten, Verfügbarkeit 

(1) WB stellt bestimmte Leistungen zur Nutzung per Internet bereit (Onlinedienste), insbesondere, um dem Kunden im automatischen Abrufverfahren den Zugriff auf WeBench zu ermöglichen. Die Schaffung der bei sich dafür notwendigen technischen Voraussetzungen obliegt der Verantwortung des Kunden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung geeigneter Schnittstellen, wenn der Kunde die WB-Datenbanken an seine eigene IT-Systemumgebung anbinden möchte (sogenannte „Integrationslösungen“). 

(2) Die WB-Onlinedienste sind grundsätzlich für einen Zugriff rund um die Uhr ausgelegt. WB bemüht sich um eine Verfügbarkeitszeit von 90 Prozent im Jahresdurchschnitt. Von dieser Zusage nicht erfasst sind Zeiten vorübergehender Nichterreichbarkeit wegen routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs-, Datensicherungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen. Nicht erfasst sind außerdem solche Ausfallzeiten, die ihren Grund in fehlenden, vom Kunden zu schaffenden technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Onlinediensten haben, die auf Fehlern der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen oder die auf höhere Gewalt außerhalb des Einflussbereichs von WeBench zurückzuführen sind. Ein Minderungsrecht im Hinblick auf die vereinbarte Vergütung steht dem Kunden nur bei einem Ausfall der Onlinedienste über einen erheblichen Zeitraum außerhalb der durchschnittlichen Verfügbarkeitszeit zu. 

(3) Die Onlinedienste erreicht der Kunde über eine Anmeldung, für die dem Kunden beziehungsweise seinen berechtigten Nutzern persönliche Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich und hat ihren Missbrauch zu verhindern. Ihm ist bewusst, dass jede Person, die seine beziehungsweise die Zugangsdaten seiner Nutzer kennt, WB-Leistungen zu Lasten seines Kundenkontos abrufen kann und haftet WeBench gegenüber für das Verhalten sämtlicher seiner Nutzer wie für eigenes Verhalten.
 
(4) WB behält sich vor, den Zugang zu Onlinediensten zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch vom Kunden eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Dienste beeinträchtigt oder die Möglichkeiten von WB eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des Kunden sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen (beispielsweise bei Zugriffen auf die WB-Systeme von IP-Adressen aus, die auf allgemein zugänglichen Blacklists verzeichnet sind oder wenn der Kunde Software einsetzt, die eine weitgehende Anonymisierung des Nutzers und Unkenntlichmachung des Nutzungsverhaltens ermöglicht). Von einer beabsichtigten Sperrung wird WB den Kunden mit angemessener Frist zur Gelegenheit zur Abhilfe informieren, es sei denn, die Funktions- oder Sicherheitsbeeinträchtigung ist so schwerwiegend, dass eine sofortige Sperrung des Zugangs gerechtfertigt ist. 

(5) WB kann ihre Onlinedienste und Leistungen an aktuelle Anforderungen anpassen, insbesondere den Stand der Technik, zur Optimierung der Systemleistung und Nutzerfreundlichkeit sowie Änderungen an Inhalten vornehmen, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Abwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen, kann der Kunde innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ab Eintritt der Änderung nach seiner Wahl entweder eine der Abwertung entsprechende Minderung der Vergütung verlangen oder den Leistungsvertrag außerordentlich kündigen. 

§ 12 Vertraulichkeit 

Unbeschadet der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen behandeln die Vertragspartner alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit den zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarungen von dem oder über die Vertragspartner zugehen oder bekannt werden, vertraulich. Das gilt besonders für alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind. Rückbau (Reverse Engineering) ist unzulässig und stellt keine berechtigte Kenntnisnahme dar. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die von einem Dritten empfangen wurden, der zur Offenlegung befugt ist. Wer sich auf diese Ausnahme beruft, trägt die Beweislast. 

C: Abrechnung und Zahlungsbedingungen 

§ 13 Preise 

Preisangaben sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 14 Preisänderungen 

(1) WB behält sich im Rahmen eines laufenden Dauerschuldverhältnisses vor, bei nach Vertragsschluss eintretenden Änderungen (beispielsweise bei Erweiterungen des Leistungsumfangs des bezogenen Produktes, Kostensteigerungen für die Bereitstellung oder aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen) die mit dem Kunden vereinbarten Preise anzupassen. Preisänderungen werden frühestens mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang einer in Textform übermittelten Änderungsmitteilung an den Kunden wirksam. 

(2) Betragen Preisänderungen für eine Leistung innerhalb eines Kalenderjahres mehr als fünf Prozent, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags über diese Leistung auf den Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Preiserhöhung berechtigt. Die Kündigung ist spätestens vier Wochen nach der Mitteilung über die Preiserhöhung zu erklären. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung über die Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist (§ 362 HGB = Schweigen als Zustimmung).

§ 15 Abrechnung bei stückzahlbasierten Bestellungen mit vorheriger Potentialanalyse 

Will der Kunde Datensätze aufgrund bestimmter Auswahlkriterien beziehen und teilt ihm WB vor Vertragsschluss die sich anhand der Auswahlkriterien voraussichtlich ergebende Liefermenge mit („Potentialanalyse“), handelt es sich bei den genannten Datensatzstückzahlen lediglich um unverbindliche Richtwerte. Für die Erfüllung des Vertrags ist allein die von WB für den jeweiligen Auftrag tatsächlich selektierte und gelieferte Anzahl der Datensätze maßgeblich. Diese kann sich nach Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der Lieferung wegen der ständigen Zu- und Abgänge auf der WB-Datenbank sowie aus Gründen der Qualitätskontrolle noch erhöhen oder verringern. Wurde für den Auftrag ein Mindestauftragswert vereinbart, bildet dieser unabhängig von der tatsächlich gelieferten Anzahl der Datensätze die Preisuntergrenze.

§ 16 Fälligkeit, Prüfung der Abrechnung 

Alle Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung beim Kunden jeweils sofort und ohne Abzug fällig. Beanstandungen gegen die Höhe der Abrechnung müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei WB eingegangen sein, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

 § 17 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte

Eine Aufrechnung des Kunden kann nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für das Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB.

§ 18 Eigentumsvorbehalt 

Der Übergang vereinbarter Nutzungsrechte sowie die Übertragung des Eigentums an den gelieferten Produkten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Erfüllung sämtlicher fälliger Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund die Forderungen beruhen.

§ 19 Vertragsverletzungen 

Verletzt der Kunde die ihm obliegenden Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung von WB erheblich oder wiederholt, ist WB berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und insbesondere Datenbankzugänge zu sperren. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt davon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung durch WB bedarf es nicht, wenn die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung für die Einstellung der Leistungserbringung vorliegen.

§ 20 Mängelansprüche 

(1) WB leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der bezogenen Leistungen und dafür, dass dem Übergang vereinbarter Nutzungsbefugnisse an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
 
(2) Liegt ein Mangel vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Im Falle eines Handelsgeschäftes gilt ergänzend § 377 HGB (unverzügliche Rüge- und Untersuchungspflicht). Eine entsprechende Rüge bedarf der Textform.

(3) Ansprüche gegen WB wegen Funktionsbeeinträchtigungen oder Leistungsstörungen, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder auf sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (beispielsweise nicht fachgerechte Installation oder Wartung, zweckfremde Nutzung, Fehlbedienungen oder Mängel im vom Kunden eingesetzten IT-System), sind ausgeschlossen. 

(4) Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 21 Haftungsfreistellung 

Der Kunde stellt WB von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der erlangten Informationen durch ihn beruhen, frei.

D: Besondere Geschäftsbedingungen – Dienstvertrag

§ 22 Gegenstand des Dienstvertrages – Leistungserbringung

(1) Gegenstand des Vertrages sind die dort vereinbarten Dienstleistungen von WB. 

(2) WB schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellem Stand der Technik auf dem Gebiet der Beauftragung entspricht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen, soweit nichts anderes vereinbart ist. WB ist zur Neutralität bei der Leistungserbringung verpflichtet.

(3) WB ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen mithilfe von automatisierten Verfahren nur dann berechtigt, wenn er im Angebot das zu verwendende Produkt benennt und gleichzeitig den Tatsachen entsprechend gewährleistet, dass dieses Produkt keine Kommunikationsfunktionen zu Dritten und keine anderen, den Interessen des Kunden zuwiderlaufende, Funktionalität aufweist. Insbesondere darf das Produkt keine Funktionalitäten zum Ausspähen von Daten enthalten, keine Informationen über die IT-Systeme des Kunden, deren Daten, deren Lizensierungen oder das Benutzerverhalten über Dritte übermitteln, zu anderen Zwecken als für die Erbringung der Leistung oder derart speichern, dass Dritte Zugriff nehmen könnten. 

§ 23 Rechte an den Leistungsergebnissen

Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt WB dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung
das nicht ausschließlicheörtlich unbeschränktein jeder beliebigen Umgebung (auch Systemumgebung) ausübbare, übertragbaredauerhafte, unwiderrufliche und unkündbarefür nicht gewerbliche Zwecke unterlizenzierbare für gewerbliche Zwecke an wie in §§ 99,101 GWB definierte auf WB unterlizenzierbare 
Recht ein, die Leistungsergebnisse im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen. 
Das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern oder zu laden, sie anzuzeigen oder sie ablaufen zu lassen, soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden oder aber abzuändern, zu übersetzten, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten.

§ 24 Dokumentations- und Berichtspflichten

(1) WB dokumentiert die durchgeführten Leistungen zeitnah in angemessener Art und Weise, soweit nichts anderes vereinbart, in deutscher Sprache in einem üblichen elektronischen Format und macht sie dem Kunden mit Abschluss der Leistung zugänglich. WB ist verpflichtet, zu jeder Zeit Einblick in den aktuellen Stand der Dokumentation zu gewähren.

(2) Auf Verlangen erstattet WB dem Kunden während der Vertragsdauer Bericht über den Stand der Leistungen. 

§ 25 Mitteilungspflichten von WB

(1) WB wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn eine Vorgabe oder Forderung des Kunden oder eine sich aus den vertraglichen Pflichten von WB ergebenen Handlungen im wesentlichen Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder nicht wie vereinbart ausführbar ist bzw. eine für den Kunden wirtschaftlichere Lösung besteht. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Kunden gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen mitzuteilen. Er haftet für die Nichterfüllung dieser Pflichten dann nicht, wenn er diese Umstände anlässlich seiner Erbringung seiner Leistung nicht hätte erkennen müssen.WB ist nicht verpflichtet, Untersuchungen und Prüfungen vorzunehmen, die nicht für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Im Übrigen bleiben die Pflichten von WB aus § 241 Abs. 2 BGB unberührt.

(2) Sobald WB erkennbar ist, dass er die vereinbarten Termine oder Ausführungspflichten nicht einhalten kann, wird er dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.

(3) Die vereinbarten Mitwirkungsleistungen des Kunden müssen von WB rechtzeitig angefordert werden.

§ 26 Vergütung für Leistungen aus dem Dienstvertrag

(1) Der Pauschalfestpreis ist die einseitig nicht änderbare Gesamtvergütung, die für die Leistung geschuldet ist. Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten sind im Pauschalfestpreis enthalten. Nachforderungen durch den AN sind auch ausgeschlossen, soweit die Parteien keine Änderungen der Leistungen vereinbaren.

(2) Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, gilt folgendes: Es wird lediglich der Zeitaufwand vergütet. Reisezeiten, Reisekosten, Materialkosten und/oder Nebenkosten werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von WB werden wie Arbeitszeiten vergütet. WB muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er durch die Nichterbringung seiner Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Zahlung einer Vergütung nach Aufwand setzt von WB unterschriebene Nachweise über die Leistung und die weiteren geltend gemachten Kosten voraus.

(3) Die Vergütung zum Pauschalfestpreis ist nach Erbringung der Leistung fällig. Im Vertrag können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die Vergütung für Leistung nach Aufwand ist monatlich nachträglich fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4 Ist eine Preisanpassung für die Leistung vereinbart, gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, folgendes: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmals 12 Monate nach Vertragsbeginn, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird 3 Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen.

(5) Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.

§ 27 Schlechtleistung

Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde berechtigt, vom WB zu verlangen, die Leistung ohne Mehrkosten für den AG innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Kunde muss jedoch WB detailliert seine Schlechtleistung nachweisen, bevor er WB mit der nochmaligen Erbringung der Leistung beauftragt.

§ 28 Haftungsbeschränkung

(1) Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden folgende Regelungen
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. bei Verlust von Daten haftet WB nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Kunden zu erbringenden Leistungen ist.

(2) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen soweit bezüglich letzteren nichts anderes geregelt ist.

§ 29 Laufzeit und Kündigung

(1) Ist die Dauer des Dienstvertrages weder vereinbart noch aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Leistung zu entnehmen, kann dieser von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonates ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer. Im Vertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(2) Zudem kann der Vertrag von jedem Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwicklung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht ein wichtiger Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gem. § 314 BGB in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der AN Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der AG darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.

§ 30 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie eine Abänderung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch für die grundlegende Bestimmung dieses Vertrages. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung treffen, die dem rechtlich gewollten Ergebnis und dem wirtschaftlich erstrebten Erfolg am nächsten kommt. 

(3) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es ist deutsches Recht anwendbar. 


Stand März 2021
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